HausArztpraxis

Dr. medic. Valerius Theodor

 

Aktuelles aus unserer Praxis

Warum Überweisungen noch wichtig sind

Die Praxisgebühr ist seit dem 01.01.2013 entfallen. Warum ist es wichtig, dass Sie weiterhin nur mit einer Überweisung durch den Hausarzt einen anderen spezialisierten Facharzt aufsuchen? - Weil Hausärzte viele Gesundheitsstörungen schneller behandeln und ggf. eine Weiterbehandlung bei einem Spezialisten vorbereiten bzw. beschleunigen können - Weil Hausärzte meist den am besten geeigneten Spezialisten für die geklagten Gesundheitsstörungen kennen und benennen können - Weil Hausärzte ohne Überweisung meist keinen Behandlungs-bericht des spezialisierten Facharztes erhalten Nur mit einem Behandlungsbericht: - erfahren wir überhaupt von Erkrankungen, die andere Ärzte bei Ihnen diagnostiziert haben - können wir Sie zu von den Spezialisten empfohlenen Maßnahmen und Medikamenten beraten - können wir im Zweifelsfall lebensgefährliche Wechselwirkungen dieser Medikamente mit den von uns verordneten Medikamenten berücksichtigen und können Ihre Therapie in ein ganzheitliches Konzept eingliedern - können wir die Ihnen vom Spezialisten eventuell verordneten Medikamente gegebenenfalls weiterverordnen - können wir Atteste und Bescheinigungen für Berentung, Kuren und Rehabilitationen, Versorgungsamt, Arbeitsamt und vieles mehr sinnvoll und umfassend ausstellen - können wir z.B. bei Krankenhauseinweisungen wichtige Befunde weitergeben und Doppeluntersuchungen vermeiden Damit Ihnen durch den Wegfall der Praxisgebühr keine derartigen Nachteile entstehen, suchen Sie bitte weiter nur mit einer Überweisung Ihres Hausarztes einen Spezialisten auf!
 


MEZIS (Mein Essen zahl ich selbst)

Unsere Praxis ist Mitglied bei MEZIS - eine Initiative unbestechlicher Ärztinnen und Ärzte - www.mezis.de
 


Das Kreuz mit dem Kreuz

Liebe Patientinnen und liebe Patienten, Arzneimittel haben für die Therapie vieler Er kran - kungen eine zentrale Bedeutung. Dabei ist es wichtig, dass Sie den Empfehlungen Ihres Arztes* vertrauen und die Medikamente so einnehmen, wie es Ihnen empfohlen wurde. Sicherlich wissen Sie aber auch, dass die Ver schrei bung von Arzneimitteln in Deutsch land vom Ge setzgeber für Kas - sen patienten sehr stark eingeschränkt ist. Ein Grund hierfür sind die stetig steigenden Ausga - ben für Arznei mittel, für die oft ausschließlich Ärzte verantwortlich ge macht werden. Unser Anliegen ist es, Sie qualitativ gut zu versorgen. Dazu gehört in vielen Fällen auch das Ver schrei ben von Medikamenten. Für ein intaktes Vertrauens ver - hält nis zwischen Arzt und Patient ist es aber we - sentlich, Sie über die gesetzlichen Vor ga ben zu informie ren, die das Verschreiben von Medika men ten regeln. Das so genannte AMNOG (Arzneimittelneu ord nungs - gesetz) sorgt hier und da auch bei Patienten für Ver - wirrung. Wir haben daher zu sammengestellt, was für Sie wichtig ist. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns. Kein Kreuz heißt die Devise! Die niedergelassenen Ärzte sind angehalten, nicht mehr ein bestimmtes Arzneimittel zu verordnen, sondern die Abgabe von Rabatt medi kamenten zuzulassen. Dabei darf Ihr Arzt in der Regel kein Kreuz in einem der „aut idem“-Fel der auf Ihrem Rezept setzen. Warum? Die aktuelle Gesundheitsreform gibt den Kran - kenkassen die Möglichkeit, Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern abzuschließen. Das be deutet: Ihr Arzt verschreibt ein Arzneimittel oder sogar nur den Wirkstoff, der Apotheker wählt das Medikament aus und richtet sich dabei nach den Rabattverträgen, die mit Ihrer Krankenkasse bestehen. Was sind die Folgen? Sie erhalten dadurch vielleicht nicht mehr ihr ge wohntes Medikament. Aber: Das neue Arznei mit tel enthält den gleichen Wirkstoff in der gleichen Dosierung. Somit wird sich an der Wirksamkeit und Verträglichkeit in der Regel nichts ändern. Möglicherweise ändert sich aber die Form oder die Farbe Ihrer Tablette. Dies ist für die Wirkung des Arzneimittels unbedeutend. Vertrauen Sie Ihrem behandelnden Arzt. Gibt es Ausnahmen? Nur in seltenen Ausnahmefällen kann Ihr Arzt an der aut idem-Stelle ein Kreuz setzen und so dafür sorgen, dass Sie ein ganz bestimmtes Medi kament bekommen. Dies darf allerdings nur in ganz wenigen Fällen erfolgen, zum Beispiel bei seltenen Unverträglich - keiten oder allergischen Reaktionen. * Der besseren Lesbarkeit wegen verwenden wir im Flyer ausschließ lich die männliche Form. Selbstverständlich sind darin auch Ärztinnen eingeschlossen. Manch ein Patient möchte gerne sein gewohntes – und oft teures – Präparat haben, auch wenn es keine medizinischen Gründe für einen Austausch gegen das Rabattpräparat gibt. Es handelt sich dann um eine Wunschverordnung. Das AMNOG erlaubt nun, dass der Apo the ker ihm das ge wünschte Präparat aushändigt. Der Patient muss dieses Präparat bezahlen und stellt anschließend unter Vorlage des Rezeptes und des Kassenbons einen Kostenerstattungsantrag bei seiner Krankenkasse. Wohl gemerkt – dies alles wäre nicht nötig, wenn Ihr Arzt das Kreuz bei aut idem setzen würde! Hierzu hat sich das Bundes gesund heits ministerium jedoch klar geäußert: Ein Arzt, der aus nicht medizinischen Gründen aut idem ankreuzt, verstößt ge gen das Wirtschaftlichkeits gebot und haftet mit seinem Privatvermögen! Kassenärztliche Vereinigung Hessen Georg-Voigt-Straße 15 · 60325 Frankfurt/Main www.kvhessen.de
 


Viele Patienten versuchen uns zu erreichen

Aufgrund der hohen Anruffrequenz ist es uns nicht möglich alle Anrufe sofort anzunehmen. Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen können, bitten wir um Verwendung des Kontaktformulars. Wir melden uns dann sobald wie möglich zurück.
 


Corona-Pandemie

Wir impfen gegen Covid -19 conform der Impf-Verordnung des Bundesgesundheitsministerium,um im Wettlauf mit dem Virus einen Vorteil zu erzielen!

Impressum / Datenschutz