Das Kreuz mit dem Kreuz
Liebe Patientinnen und liebe Patienten,
Arzneimittel haben für die Therapie vieler Er kran -
kungen eine zentrale Bedeutung. Dabei ist es wichtig,
dass Sie den Empfehlungen Ihres Arztes*
vertrauen und die Medikamente so einnehmen,
wie es Ihnen empfohlen wurde.
Sicherlich wissen Sie aber auch, dass die
Ver schrei bung von Arzneimitteln in
Deutsch land vom Ge setzgeber für Kas -
sen patienten sehr stark eingeschränkt
ist. Ein Grund hierfür sind die stetig steigenden Ausga -
ben für Arznei mittel, für die oft ausschließlich Ärzte
verantwortlich ge macht werden.
Unser Anliegen ist es, Sie qualitativ gut zu versorgen.
Dazu gehört in vielen Fällen auch das Ver schrei ben
von Medikamenten. Für ein intaktes Vertrauens ver -
hält nis zwischen Arzt und Patient ist es aber we -
sentlich, Sie über die gesetzlichen Vor ga ben zu
informie ren, die das Verschreiben von Medika men ten
regeln.
Das so genannte AMNOG (Arzneimittelneu ord nungs -
gesetz) sorgt hier und da auch bei Patienten für Ver -
wirrung. Wir haben daher zu sammengestellt, was für
Sie wichtig ist. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an
uns.
Kein Kreuz heißt die Devise!
Die niedergelassenen Ärzte sind angehalten, nicht
mehr ein bestimmtes Arzneimittel zu verordnen, sondern
die Abgabe von Rabatt medi kamenten zuzulassen.
Dabei darf Ihr Arzt in der Regel kein Kreuz in
einem der „aut idem“-Fel der auf Ihrem Rezept setzen.
Warum?
Die aktuelle Gesundheitsreform gibt den Kran -
kenkassen die Möglichkeit, Rabattverträge mit
Arzneimittelherstellern abzuschließen. Das be deutet:
Ihr Arzt verschreibt ein Arzneimittel oder sogar nur
den Wirkstoff, der Apotheker wählt das Medikament
aus und richtet sich dabei nach den Rabattverträgen,
die mit Ihrer Krankenkasse bestehen.
Was sind die Folgen?
Sie erhalten dadurch vielleicht nicht mehr ihr
ge wohntes Medikament.
Aber: Das neue Arznei mit tel enthält den gleichen
Wirkstoff in der gleichen Dosierung. Somit wird sich
an der Wirksamkeit und Verträglichkeit in der Regel
nichts ändern. Möglicherweise ändert sich aber die
Form oder die Farbe Ihrer Tablette. Dies ist für die
Wirkung des Arzneimittels unbedeutend. Vertrauen
Sie Ihrem behandelnden Arzt.
Gibt es Ausnahmen?
Nur in seltenen Ausnahmefällen kann Ihr Arzt an der
aut idem-Stelle ein Kreuz setzen und so dafür sorgen,
dass Sie ein ganz bestimmtes Medi kament bekommen.
Dies darf allerdings nur in ganz wenigen Fällen
erfolgen, zum Beispiel bei seltenen Unverträglich -
keiten oder allergischen Reaktionen.
* Der besseren Lesbarkeit wegen verwenden wir im Flyer
ausschließ lich die männliche Form. Selbstverständlich sind darin
auch Ärztinnen eingeschlossen.
Manch ein Patient möchte gerne sein gewohntes –
und oft teures – Präparat haben, auch wenn es keine
medizinischen Gründe für einen Austausch gegen das
Rabattpräparat gibt. Es handelt sich dann um eine
Wunschverordnung. Das AMNOG erlaubt nun, dass
der Apo the ker ihm das ge wünschte Präparat aushändigt.
Der Patient muss dieses Präparat bezahlen und
stellt anschließend unter Vorlage des Rezeptes und
des Kassenbons einen Kostenerstattungsantrag bei
seiner Krankenkasse.
Wohl gemerkt – dies alles wäre nicht nötig, wenn Ihr
Arzt das Kreuz bei aut idem setzen würde! Hierzu hat
sich das Bundes gesund heits ministerium jedoch klar
geäußert: Ein Arzt, der aus nicht medizinischen
Gründen aut idem ankreuzt, verstößt ge gen das
Wirtschaftlichkeits gebot und haftet mit seinem
Privatvermögen!
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Georg-Voigt-Straße 15 · 60325 Frankfurt/Main
www.kvhessen.de
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