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Praxis
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Dr. medic.
Valerius
Theodor
Facharzt für Allgemeinmedizin * Palliativmedizin * Männergesundheit cmi® Akademische Lehrpraxis der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/M.
Die Bundesregierung hat mit Wirkung zum 01.03.2023 weitere Corona-Schutzmaßnahmen ausgesetzt. Dies bedeutet für die Maskenpflicht in vulnerablen Einrichtungen im Überblick:
- In Krankenhäusern, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen besteht für Besucherinnen und Besucher, die die Einrichtung betreten, FFP2-Maskenpflicht.
- In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen und weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen, wie z.B. Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken, besteht für Patientinnen und Patienten sowie für Besucherinnen und Besucher FFP2-Maskenpflicht.
Dies bedeutet, dass für die Beschäftigten der vorgenannten Einrichtungen keine Maskenpflicht besteht.
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